Zum Inhalt springen
Drohnenauge Drohnenauge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 — Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Drohnenauge — Mohimen Al Mahaini, Battenberg (Eder) (nachfolgend „Auftragnehmer", „Drohnenauge" oder „wir") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Drohnendienstleistungen, insbesondere Luftaufnahmen (Foto und Video) sowie visuelle Inspektionen.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich angegeben.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

§ 2 — Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf drohnenauge.de, in Preislisten oder in mündlichen Gesprächen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt (Auftragsbestätigung). Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 — Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt drohnengestützte Foto- und Videoaufnahmen sowie visuelle Inspektionen gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(2) Art, Umfang, Anzahl und Format der Aufnahmen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem gewählten Leistungspaket.

(3) Ein Anspruch auf bestimmte Aufnahmeperspektiven, Flughöhen oder Flugrouten besteht nicht. Die konkrete Durchführung hängt ab von:
- Wetter- und Windverhältnissen
- Luftrechtlichen Vorgaben und Flugbeschränkungen
- Sicherheitsanforderungen
- Technischen Möglichkeiten der eingesetzten Drohne

(4) Bei visuellen Dachinspektionen dokumentiert der Auftragnehmer den sichtbaren Zustand. Der Auftragnehmer gibt keine bautechnischen oder statischen Bewertungen ab — die fachliche Beurteilung obliegt dem jeweiligen Fachhandwerker oder Sachverständigen.

§ 4 — Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste oder des individuellen Angebots. Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Anzahlung: Bei Neukunden ist eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ergebnisse zu zahlen.

(4) Bei Bestandskunden ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Zahlungsmethoden: Überweisung, PayPal oder Barzahlung vor Ort.

(6) Anfahrt: Bis 30 km ab Battenberg (Eder) ist die Anfahrt im Preis enthalten. Darüber hinaus gelten die Anfahrtskosten gemäß aktueller Preisliste (30–60 km: 0,50 EUR/km; über 60 km: auf Anfrage).

(7) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).

§ 5 — Termine, Wetter und Verschiebung

(1) Vereinbarte Aufnahmetermine stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetter- und Flugbedingungen.

(2) Bei ungeeignetem Wetter (starker Wind, Regen, Nebel, Gewitter, schlechte Sicht) wird der Termin kostenlos verschoben. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber so früh wie möglich.

(3) Die Entscheidung über die Flugfähigkeit und Sicherheit liegt ausschließlich beim Piloten. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

(4) Ein Ersatztermin wird innerhalb von 14 Tagen nach dem ausgefallenen Termin vereinbart, sofern die Wetterlage dies zulässt.

(5) Saisonale Einschränkungen (z.B. frühe Dunkelheit im Winter) können die verfügbaren Aufnahmezeiten begrenzen. Der Auftragnehmer weist bei der Terminvereinbarung darauf hin.

§ 6 — Lieferung und Fristen

(1) Die Lieferung der bearbeiteten Aufnahmen erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach dem Aufnahmetermin, sofern im gewählten Paket nicht anders angegeben.

(2) Die Lieferung erfolgt digital per Download-Link, Cloud-Speicher oder auf einem Datenträger nach Vereinbarung.

(3) Lieferfristen sind Richtwerte und keine verbindlichen Fixtermine. Bei höherer Gewalt, technischen Störungen oder unvorhergesehenen Umständen verlängern sich die Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Verzögerungen.

(4) Mit der Lieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Daten auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer empfiehlt, die gelieferten Daten zeitnah zu sichern. Eine Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers über 30 Tage nach Lieferung hinaus besteht nicht.

§ 7 — Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Aufnahmen für seine eigenen geschäftlichen oder privaten Zwecke. Dies umfasst die Verwendung auf Websites, Immobilienportalen, Social Media, in Druckmedien und Präsentationen.

(2) Das Urheberrecht an allen Aufnahmen verbleibt beim Auftragnehmer (§§ 12–14 UrhG). Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt.

(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Unterlizenzierung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aufnahmen für sein eigenes Portfolio, seine Website und zu Marketingzwecken zu verwenden. Der Auftraggeber kann dem bei Auftragserteilung oder später schriftlich widersprechen.

(5) Eine Namensnennung des Auftragnehmers (z.B. „Aufnahmen: Drohnenauge") ist erwünscht, aber nicht verpflichtend.

(6) Vor vollständiger Zahlung besteht kein Nutzungsrecht. Bereits verwendete Aufnahmen sind bei Zahlungsverzug auf Aufforderung zu entfernen.

§ 8 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Aufnahmeort zum vereinbarten Termin zugänglich ist.

(2) Erforderliche Genehmigungen Dritter (z.B. Grundstückseigentümer, Hausverwaltung, Veranstalter) sind vom Auftraggeber vor dem Termin einzuholen.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor dem Termin über:
- Bekannte Flugbeschränkungen oder Besonderheiten am Aufnahmeort
- Anwesende Personen, die über die Drohnenaufnahmen informiert werden müssen
- Besondere Wünsche oder Anforderungen an die Aufnahmen

(4) Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Zusätzliche Anfahrten werden gemäß Preisliste berechnet.

§ 9 — Stornierung und Rücktritt

(1) Kostenlose Stornierung: Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann der Auftraggeber den Auftrag kostenfrei stornieren.

(2) Teilweise Stornierungsgebühr: Bei Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor dem Termin werden 50% des vereinbarten Auftragswertes fällig.

(3) Volle Stornierungsgebühr: Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden 100% des vereinbarten Auftragswertes fällig.

(4) Stornierungen aufgrund von Wetterbedingungen richten sich nach § 5 und sind kostenfrei.

(5) Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail, Nachricht).

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 12) bleibt unberührt und geht den Stornierungsregelungen dieses Paragraphen vor.

§ 10 — Mängel und Nachbesserung

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Aufnahmen unverzüglich zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als abgenommen.

(2) Bei berechtigten technischen Mängeln (z.B. fehlerhafte Belichtung, Unschärfe, fehlende vereinbarte Aufnahmen) leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserung oder einen kostenlosen Nachtermin.

(3) Ein Anspruch auf ein bestimmtes ästhetisches Ergebnis besteht nicht. Drohnenaufnahmen unterliegen einem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers.

(4) Mängel, die auf höherer Gewalt, Flugbedingungen oder Einschränkungen durch Dritte beruhen, begründen keinen Mängelanspruch.

(5) Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung des Preises verlangen. Ein Rücktritt ist nur bei wesentlichen Mängeln möglich.

§ 11 — Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden und Vermögensschäden ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

(2) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- Zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen

(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- Höhere Gewalt (Unwetter, Naturereignisse)
- Handlungen oder Unterlassungen Dritter
- Behördliche Flugbeschränkungen oder -verbote
- Fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (§ 8)

(5) Der Auftragnehmer verfügt über eine Drohnenhaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen der EU-Drohnenverordnung.

§ 12 — Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Drohnenauge — Mohimen Al Mahaini
Hauptstraße 54
35088 Battenberg (Eder)
Telefon: +49 163 2408404
E-Mail: info@drohnenauge.de
W-IdNr.: DE461335780

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn

Mit Unterzeichnung des Auftragsvertrags stimmt der Auftraggeber (Verbraucher) ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Auftraggeber bestätigt hiermit seine Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig erlischt.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Drohnenauge — Mohimen Al Mahaini, Hauptstraße 54, 35088 Battenberg (Eder), E-Mail: info@drohnenauge.de, W-IdNr.: DE461335780

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am / erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Datum: _______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 — Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und -abwicklung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Soweit bei Drohnenaufnahmen Personen erkennbar abgebildet werden, ist eine gesonderte Einwilligungserklärung erforderlich. Diese ist nicht Bestandteil dieser AGB und wird separat eingeholt.

(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Personen auf seinem Gelände über geplante Drohnenaufnahmen zu informieren (siehe § 8 Abs. 3).

§ 14 — Flugvorschriften und Genehmigungen

(1) Alle Drohnenflüge werden gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947, der Delegierten Verordnung 2019/945 sowie den nationalen Regelungen (LuftVO, LuftVG) durchgeführt.

(2) Der Auftragnehmer ist als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert und verfügt über den erforderlichen EU-Kompetenznachweis (A1/A3).

(3) Der Auftragnehmer verfügt über eine Drohnenhaftpflichtversicherung gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG.

(4) Die Entscheidung über die Durchführbarkeit und Sicherheit eines Fluges liegt ausschließlich beim Piloten. Behördliche Auflagen, Flugbeschränkungen oder Sicherheitsbedenken können dazu führen, dass bestimmte Aufnahmen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Daraus ergibt sich kein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch.

(5) Für Flüge in besonderen Gebieten (z.B. Naturschutzgebiete, Kontrollzonen, Flughafennähe) können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss und ob damit zusätzliche Kosten oder Wartezeiten verbunden sind.

§ 15 — Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Battenberg (Eder). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB für zukünftige Verträge zu ändern. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

(5) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.